Skip navigation

Öffentliches Konfliktmanagement

Etwa um 1990 herum wurde in Europa vor dem Hintergrund zunehmender Konflikte einerseits um Umweltskandale, andererseits um erschütternde gewaltsame Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien das Bedürfnis akut, gewaltfreie Wege zum Umgang mit hocheskalierten Konflikten im öffentlichen Bereich zu finden. Insbesondere im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Wirtschaft, Politik und Sozialem wurden Konflikte aufgrund zunehmender Vernetzung und Technisierung einerseits und wachsender öffentlicher Sensibilität in Umweltfragen andererseits (welche sich auch in den Beschlüssen der Klimarahmenkonvention/ UNFCCC und den Klimakonferenzen der Vereinten Nationen niederschlug) immer häufiger, komplexer und schwerwiegender, neben anderem mit der Folge der erheblichen Verteuerung und/ oder Blockade von Investitionsvorhaben.

Angeregt durch ermutigende Erfahrungen vor allem in den USA begann man daraufhin gerade im deutschsprachigen Raum mit Versuchen, den alten und in vielen Varianten weltweit verbreiteten Konfliktbewältigungsansatz der Mediation auch auf öffentliche Konflikte („öffentlich“ deshalb, weil die öffentliche Hand – Politik und/ oder öffentliche Verwaltung - dabei immer eine wesentliche Rolle spielt) im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Wirtschaft, Politik und Sozialem zu übertragen. Ein wesentliches Element dabei war und ist bis heute die freiwillige, nicht-förmliche Beteiligung aller von einer Maßnahme Betroffenen an der Bearbeitung des – entstehenden oder fortgeschrittenen - Konflikts durch konsensorientierte Verhandlung unter Gleichberechtigten unter der Vermittlung eines/r allparteilichen Dritten, des „Mediators“ bzw. der „Mediatorin“.

Während in den USA in dem Zusammenhang häufig von „Alternative Dispute Resolution (ADR)“ die Rede ist – gemeint als alternative Vorgehensweise anstelle meist langwieriger und teurer Gerichtsverfahren – wurde vor allem in Deutschland betont, dass „Mediationsverfahren“ aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Alternative zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren im Sinne eines Ersatzes derselben sein dürften. Das ist inzwischen unstrittig: Mediation kommt im öffentlichen Bereich hierzulande in der Regel nur im Vorfeld oder als begleitende bzw. integrierte Methode während der üblichen Verwaltungsverfahren zum Einsatz. Sie kann dort helfen, scheinbar Unlösbares doch zufriedenstellend zu lösen und so später auch manches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Um entsprechenden Missverständnissen keinen unnötigen Vorschub zu leisten, sprechen Fachleute daher inzwischen auch nur noch selten von „Mediations-Verfahren“, sondern einfach von Mediation.

Da Konflikte um umweltrelevante Vorhaben zunächst im Vordergrund standen, wurde in direkter Übersetzung der englischen Bezeichnung „environmental mediation“ hierfür zunächst der deutsche Begriff „Umweltmediation“ eingeführt. Dieser Begriff führte immer wieder zu Irritationen dahingehend, dass Mediation fälschlicherweise für ein Instrument gehalten wurde (und bisweilen immer noch wird) zur parteiischen Durchsetzung von Umweltschutzinteressen. Um das zu vermeiden und vor allem, weil es weniger auf das Themenfeld „Umwelt“ ankommt, als auf die feldspezifischen Charakteristika, die die „Umweltmediation“ mit anderen Konflikten im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Wirtschaft, Politik und Sozialem gemein hat, wird heutzutage nurmehr von „Mediation im öffentlichen Bereich“ gesprochen.